Anzahl der Klassenarbeiten
Klasse 5: 2
Klasse 6: 2
Klasse 7: 2
Klasse 8: 1
Klasse 9: 1
Klasse 10: 2
Klasse 11, 1. Halbjahr: 2
Klasse 11, 2. Halbjahr: 1
Klasse 12, 1. Halbjahr: 2
Klasse 12, 2. Halbjahr: 1
Grundsätze zur Bewertung:
Leistungsbewertung im Fach Musik
- In den Jahrgängen 5-9 wird in der Regel eine einstündige schriftliche Arbeit pro Schulhalbjahr geschrieben, die etwa zu 25% in die Gesamtnote eingeht. Die mündlichen und fachspezifischen Leistungen gehen etwa zu 75% in die Gesamtbeurteilung ein.
- In den Bläser-, Chor- und Profilklassen geht die praktische Arbeit zu 50% in die Gesamtbewertung ein. Eine einstündige schriftliche Arbeit sowie mündliche und andere fachspezifische Leistungen gehen jeweils mit etwa zu gleichen Anteilen (25%) in die Gesamtbeurteilung ein.
- Im Jahrgang 10 gehen zwei schriftliche Arbeiten (Doppelstunde) zu 40% in die Gesamtbewertung ein, wenn Musik epochal (vierstündig) erteilt wird. Eine Arbeit kann durch eine fachpraktische Arbeit ersetzt werden. Mündliche, fachpraktische u. fachspezifische Leistungen gehen zu 60% in die Gesamtbeurteilung ein.
- Ist Musik Schwerpunktfach in der Oberstufe, werden pro Schuljahr 3 mehrstündige Klausuren geschrieben, die insgesamt mit 40% in die Gesamtbewertung eingehen. Mündliche Leistungen gehen mit 40%, fachpraktische Leistungen mit 20% in die Gesamtbeurteilung ein.
- Ist Musik Ergänzungsfach in der Oberstufe, wird pro Halbjahr eine Klausur geschrieben, die zu 30% in die Gesamtbewertung eingeht. Mündliche und fachpraktische Leistungen gehen zu 70% ein.
Erfolge bei „Jugend musiziert“ müssen laut Erlass bei der Notenfindung und hier insbesondere bei der fachpraktischen Bewertung berücksichtigt
eingesetzte Lehrbücher:
Mit Ausnahme des Arbeitsheftes "Essential Elements" in den Bläserklassen, werden in den übrigen Klassen alle Arbeitsmaterialien gestellt.
Sonstiges:
Bläser- und Chorklassen am Gymnasium Stolzenau
(siehe Anhang)
Musikprofil in den Jahrgängen 7 - 10 am Gymnasium Stolzenau
(siehe Anhang)